Rechtlichen Grundlage
Die Tierexperimentelle Forschung wird grundlegend durch die Richtlinie des europäischen Parlaments 2010/63/EU vom 22. September 2010 reglementiert. Diese Richtlinie wurde auf nationaler Ebene u.a. im Tierschutzgesetz, die Tierschutz-Versuchstierverordnung und die Meldeordnung für Versuchstiere umgesetzt.
Basierend auf dieser rechtlichen Grundlage dürfen Versuche an Tieren nur dann durchgeführt werden, wenn eine Genehmigung für diesen Versuch vorliegt.
Links zu den Dokumenten (nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich):
>Tierschutzgesetz (TierSchG) - zuletzt geändert 18.6.2021
>Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) - 12.08.2013
>Anhang 8 Klassifizierung des Schweregrades der Verfahren
>Beurteilung der Belastung genetisch veränderter Tiere
(Empfehlung Nr. 002/2016 des Nationalen Ausschuss (TierSchG) vom 9. September 2016)
Für Arbeitsgruppen, die mit gentechnisch veränderte Organismen (GVO) arbeiten:
Gesetz zur Regelung der Gentechnik: >GenTG
Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen AnlagenGentechnik-Sicherheitsverordnung: >GenTSV
European Commission: >Animals used for scientific purposes (Latest updates)
>Ständige Senatskommission für tierexperimentelle Forschung (DFG)